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BGB § 1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen

BGB § 1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen

[ Auszug: § 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen ... ]